AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FH TRAUTZ GMBH PFORZHEIM

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern.

1.2

Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.3.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht darauf Bezug nehmen sollten.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.

2.2

Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Sofern wir einen Auftrag ohne ausdrückliche Auftragsbestätigung unmittelbar ausführen, gilt die dem Kunden übersandte Rechnung als Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.

3. Lieferung

3.1

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht voraussehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.2

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, solange die restlichen Lieferteile innerhalb der vereinbarten Lieferzeit erbracht werden und dem Kunden dies nicht unzumutbar ist.

4. Versendung und Gefahrübergang

4.1

Versand und Transport der Ware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung durch uns vereinbart ist.

4.2

Vereinbarte und/oder mit uns abgesprochene Rücksendungen, auch von Auswahlen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

5. Auswahlen

5.1

Waren, die wir dem Kunden zur Auswahl überlassen, gelten als verbindlich vom Kunden übernommen, wenn und soweit wir nicht binnen der in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist die Waren zurückerhalten.

5.2

Werden Auswahlwaren vom Kunden schon vor Ablauf der in der Auswahlnota angegebenen Frist als Ausstellungsstücke eingesetzt, in Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt der Kunde ab diesem Zeitpunkt auch die Gefahr eines unverschuldeten Untergangs oder einer unverschuldeten Verschlechterung. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt die im Schadensfall entstehenden Ansprüche gegen die Versicherung hiermit im Voraus sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

5.3

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere ausdrücklich schriftliche Zustimmung die von uns zur Verfügung gestellten Waren Dritten seinerseits in Auswahl oder in Kommission zu überlassen.

5.4

Im übrigen gelten auch für Auswahlen ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

6. Preise und Zahlung

6.1

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, sonstige Spesen und gesetzliche MwSt. nicht ein.

6.2

Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, z.B. durch Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten oder Einführung bzw. wesentliche Erhöhung von Steuern oder Zöllen, eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinnes anzupassen. Dies gilt nicht, wenn wir in Lieferverzug sind.

6.3

Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

6.4

Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Mängelrüge

8.1

Der Kunde hat bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich zu übersenden.

8.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bei uns zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.

9. Mängelansprüche

9.1

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, ist sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die Regelungen unter Nr. 10.

9.2

Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

10. Haftung

10.1

Soweit sich aus diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

b)für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3

Die Haftungsbeschränkung nach 10.2 gilt nicht,

a)soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder

b)eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben

c)für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4

Ein Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.

10.5

Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Regelungen

unberührt.

11. Verjährung

11.1

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel beruhen.

11.2

Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten

a)für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

b)für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

c)soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben

d)soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben

e)für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

f)für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

12. Eigentumsvorbehalt

12.1

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen. Zu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.

12.2

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen.

12.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Feuer- und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

12.4

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.

12.5

Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Lieferungsgegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet.

Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe unseres Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelungen liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltpunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

12.6

Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Faktura-Betrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand.

12.7

Für den Fall, dass der Liefergegenstand in der Weise mit beweglichen Sachen des Kunden verbunden, vermischt oder vermengt wird, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt das Miteigentum an der Gesamtsache im Verhältnis des Wertes des Liefergegen-standes zu dem Wert der anderen verbundenen, vermischten bzw. vermengten Sachen. Der Kunde verwahrt das Eigentum für uns unentgeltlich. Wird der Liefergegenstand mit beweglichen Sachen eines Dritten dergestalt verbunden, vermischt oder vermengt, dass die Sache des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch mit dem Betrag an uns ab, der dem auf den Liefergegenstand entfallenden Rechnungsendbetrag entspricht.

Die durch Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache bzw. die uns zustehenden bzw. zu übertragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen Sache sowie die nach vorstehendem Absatz abgetretenen Vergütungsansprüche dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie der Liefergegenstand selbst.

12.8

Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung aufgrund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhalt der Sicherheit erforderlich sind.

12.9

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

13. Gutschriften bei Warenrücknahme

Bei endgültigen Warenrücknahmen, insbesondere wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden, erfolgt Gutschrift. Hier behalten wir uns Abschläge vor entsprechend

a)dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (zum Beispiel wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher Auffrischungsarbeiten, wegen Neuetikettierungskosten)

b)einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge Überalterung oder technischer Weiterentwicklung.

Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist. Ein Rechtsanspruch auf Warenrücknahme und Gutschriftserteilung besteht nicht.

14. Urheberschutz

14.1

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, etc. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder schuldhafte Verstoß hiergegen verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz.

14.2

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

14.3

Sofern wir wegen Verletzung fremder Schutzrechte an einem Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt worden ist, in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

15. Datenverarbeitung/Bestätigungen

15.1

Nach Vorgaben des § 28 Bundesdatenschutzgesetz sind wir berechtigt, im Rahmen der Geschäftsverbindung Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder zu nutzen.

15.2

Bei Lieferungen in Länder der Europäischen Gemeinschaft ist der Kunde verpflichtet, uns seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer bei der Bestellung zu nennen. Falls der Kunde und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht oder unzutreffend nennt, sind wir berechtigt, einen uns daraus entstehenden Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. Das gleiche gilt, falls uns der Kunde bei Lieferung ab Werk die notwendige Bestätigung über den Transport und Endverbleib der Ware nicht zur Verfügung stellt.

16.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

16.1

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis

ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz.

16.2

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.

16.3

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Internationales Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Haftungsausschluss bei Konfiguratorfehlern

Für den unwahrscheinlichen Fall einer fehlerhaften Preisangabe in den Konfigurator- und elektronischen Preissystemen übernimmt FH Trautz keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden oder Ansprüche Dritter durch Übertragungsfehler, Kompatibilitäts-Probleme oder fehlerhafte Dateien etc.

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